Neuigkeiten
Neuigkeiten Steuern
Trotz Corona-Zutrittsverbots: Gemeinde durfte ganzjährig Zeitwohnungssteuer berechnen
In der ersten großen Welle der Corona-Pandemie war die Nordseeinsel Sylt in der Zeit vom 03.04. bis 03.05.2020 vorübergehend abgeriegelt. Aufgrund der SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung der schleswig-holsteinischen Landesregierung durften in dieser Zeit nur Sylter mit erstem Wohnsitz die Insel betreten. Alle anderen mussten auf dem Festland bleiben - dies galt auch für Personen, die zwar ein Haus oder eine Wohnung auf der Nordseeinsel hatten, dort aber nur mit zweitem Wohnsitz gemeldet waren. Die Regelung galt in Schleswig-Holstein für alle Inseln und Halligen an Nord- und Ostsee.
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Neuigkeiten Recht
Fehlerhaftes Aufgebotsverfahren: Fehlen des Adressaten im Aufgebot zur Geltendmachung des Anspruchs ist erheblicher Verfahrensmangel
Haben Erben die Befürchtung, dass unbekannte Nachlassverbindlichkeiten vorhanden sind, gibt es die Möglichkeit, ein sogenanntes Aufgebotsverfahren einzuleiten. Sinn dieses Verfahrens ist es, Nachlassgläubiger auf diesem Weg aufzufordern, ihre Forderungen anzumelden. Kommen die Nachlassgläubiger dieser Aufforderung nicht nach, werden den Erben weitreichende Möglichkeiten eingeräumt, sich gegen diese nachträglichen Forderungen zur Wehr zu setzen - so wie im folgenden Fall des Oberlandesgerichts Celle (OLG).
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