Medizinrecht

Beratung und Vertretung von Patienten, Ärzten und anderen Leistungserbringern in allen Fragen des Medizin- und Gesundheitsrecht

Wir beraten Unternehmen der Medizin-, Pflege- und Gesundheitsbranche sowie Privatpersonen kompetent, unabhängig und lösungsorientiert.

Wir sind hochspezialisiert im Medizinrecht und arbeiten eng mit Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Sachverständigen zusammen. Dadurch garantieren wir eine professionelle und auf Ihren Beratungsbedarf individuell zugeschnittene fundierte Beratung und Vertretung. Unsere interdisziplinäre Beratung ist ziel- und lösungsorientiert. Die Interessen unserer Mandanten sind für uns verbindlich. Sie stehen stets im Mittelpunkt unseres Handelns.

Eine umfassende, fachübergreifende und bundesweite Beratung und Vertretung, der persönliche Kontakt sowie die gute Erreichbarkeit sind für uns selbstverständlich.

Wir sind jederzeit gern für Sie da.

Medizinrecht, Arzt spricht mit Patientin

Hochspezialisiert im Medizinrecht vertreten und beraten wir Sie in folgenden Bereichen

  • Apothekenrecht

  • Arzneimittel- und Medizinprodukterechts
  • Arztarbeitsrecht
  • Arzthaftungsrecht
  • Ärztliche Kooperation
  • Arztstrafrecht

  • Berufsausübungsgemeinschaft
  • Berufsrecht der Ärzte und Zahnärzte
  • Chefarztvertragsrecht

  • Haftpflichtversicherungsrecht

  • Heilmittelwerberecht
  • Gesundheitsrecht
  • Honorarbeitreibung für Ärzte
  • Kassenarztrecht
  • Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung
  • Krankenversicherungsrecht

  • Pflegerecht
  • Pflegeversicherungsrecht

  • Praxisübertragungen
  • Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung

  • Rehabilitationsrecht
  • Vergütungsrecht der Heilberufe
  • Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Ärzte und anderer Heilberufe
  • Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht
  • Vertragsgestaltung für Ärzte, insbesondere Praxisübertragungen
  • Zulassungsrecht

 

Rundum Sorglos Rechtsberatung

für Sie als Arzt

Rechtsanwalt für Medizinrecht, Rechtsberatung Ärzte, Ärzte besprechen Patientenakten
  • Abgabe und Übernahme einer Arztpraxis

  • Vertragsgestaltung in der Arztpraxis

  • Arbeitsrechtliche Vertragsgestaltung in Klinik und Praxis

  • Begleitung im ärztlichen Zulassungsverfahren

  • Berufsrechtliche Grenzen und Haftungsrisiken

  • Gründung und Begleitung von Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ

  • Honorarbeitreibung für Ärzte und Zahnärzte

  • strafrechtliche Arzthaftungsverfahren

  • Vertretung gegenüber der KV, KZV

  • Vertretung in Plausibilitätsprüfungsverfahren

  • Vertretung in Wirtschaftlichkeitsprüfungsverfahren

  • Beratung in der Praxis oder Klinik

für Sie als Patienten

Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht, Ärztin bespricht sich mit Patienten
  • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Arzthaftungsverfahren

  • Verfahren vor den Schlichtungsstellen der Ärztekammern

  • Durchsetzung der medizinisch notwendigen Behandlung und der Bereitstellung von notwendigen Hilfsmitteln

  • Geltendmachung von Rechten gegenüber Berufsunfähigkeitsversicherern

  • Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber der Pflegeversicherung (z.B. Pflegegrad)

  • Geltendmachung von Leistungen aus der Unfallversicherung

  • Durchsetzung von Erwerbsminderungsrenten

  • Erstattungsfragen gegenüber PKV und Beihilfe

  • Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

  • Kurzfristige Besuche in der Klinik zur Verhinderung von Behandlungsfehlern

  • Beratung der Patienten vor Ort/ Hausbesuche

Praxisübertragungen

Sie wollen Ihre Arztpraxis verkaufen und in Ihren wohlverdienten Ruhestand gehen? Oder sind Sie ein Existenzgründer und möchten eine bestehende Arztpraxis erwerben?

Sowohl für den Praxisabgeber als auch für den Praxiserwerber hat die erfolgreiche Praxisübertragung höchste Priorität. Die Übertragung einer Arztpraxis oder die Übertragung der Beteiligung an einer Berufsausübungsgemeinschaft ist äußerst komplex und birgt erhebliche rechtliche Risiken. Es werden eine Vielzahl von Rechtsgebieten wie das Vertragsrecht, das Medizinrecht, das Vertragsarztrecht, das Arbeitsrecht, das Gesellschaftsrecht und das Steuerrecht tangiert. Diese Risiken müssen erkannt und vermieden werden.

Vermeiden Sie diese Risiken und daraus folgende Streitigkeiten! Lassen Sie sich umfassend anwaltlich beraten! Schließlich verkaufen Sie Ihr Lebenswerk und möchten Ihren wohlverdienten Ruhestand genießen.

Als Käufer einer Praxis erwerben Sie die Grundlage Ihrer beruflichen Existenz. Hier kann eine nachteilige oder sogar unwirksame Vertragsgestaltung bei später auftretenden Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Erwerber schnell existenzgefährdend sein.

Praxiskauf und Praxisabgabe sollte daher nur mit anwaltlicher Begleitung erfolgen.


Haben Sie Fragen rund um das Thema Praxisübertragung? Wir stehen Ihnen gern zu einer weiterführenden Beratung zur Verfügung.

Vertragsarztrecht

Vertragsärzte sind approbierte, niedergelassene Ärzte mit einem Vertragsarztsitz. Die Zulassung als Vertragsarzt erfolgt durch die Kassenärztlichen Vereinigungen durch Beschluss des Zulassungsausschusses. Mit der Zulassung wird der Arzt zum sog. Vertragsarzt und berechtigt ihn zur Behandlung von Kassenpatienten.

Für Vertragsärzte enthält das Vertragsarztrecht spezielle Regelungen zum Umgang mit Patienten, zum Verhältnis mit den Krankenkassen, den Kassenärztlichen Vereinigungen und anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen. Die Berufsausübung ist in Form der Praxisgemeinschaft,  der Berufsausübungsgemeinschaft, der Teilgemeinschaftspraxis oder als freiberuflicher Arzt in einem Medizinischen Versorgungszentrum möglich.

Haben Sie Fragen rund um das Thema Vertragsarztrecht? Wir stehen Ihnen gern zu einer weiterführenden Beratung zur Verfügung.

BERUFSRECHT DER ÄRZTE UND ZAHNÄRZTE

Das Berufsrecht regelt den Zugang und die Ausübung des Berufes.

Die verkammerten Heilberufen der Ärzte, Apotheker, Psychologen, Psychotherapeuten und Zahnärzte werden durch die Approbation zu ihrem Beruf zugelassen. Hier stehen wir Ihnen im Streit um die Erlangung der Approbation zur Seite.

Die gesetzlichen Regelungen der Berufsausübung finden sich in zahlreichen Regelwerken. Hier stehen vor allem die Normen des Heilberufsgesetzes, die Kammergesetze der jeweiligen Länder sowie die Berufsordnungen, die Fortbildungs- und die Weiterbildungsordnungen im Focus unserer Beratung.

Wir beraten und vertreten Sie unter anderem in den folgenden Bereichen:

  • Erlangung der Approbation
  • Zulassung bei der KV, KZV
  • Pflichten zur Berufsausübung
  • Schweigepflicht
  • Fortbildung
  • Werberecht
  • Gemeinsame Berufsausübung
  • Berufliches Verhalten

APOTHEKER

Apotheker gewährleisten die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln. Wichtige gesetzliche Regelungen für den Apotheker sind das Apothekengesetz, die Apothekerordnung, die Verordnung über den Betrieb von Apotheken sowie das Arzneimittelgesetz. Für die Berufsausübung ist die Kenntnis weiterer und außerhalb dieser Rechtsgebiete liegender Normen unabdingbar.

Unsere Beratung geht weit über das Apothekenrecht hinaus. Wir sind Ihr Partner und betreuen Ihre Apotheke bereits vor der Gründung durch eine fundierte Beratung und grundlegende Vertragsgestaltung.

Haben Sie Fragen rund um das Thema Apothekenrecht? Wir stehen Ihnen gern zu einer weiterführenden Beratung zur Verfügung.

Wir beraten und vertreten Sie unter anderem in den folgenden Bereichen:

  • Erlangung der Approbation
  • Namensrecht
  • Werberecht
  • Pflichten zur Berufsausübung
  • Gemeinsame Praxisausübung
  • Berufliches Verhalten
  • Beschäftigung von Arbeitnehmern